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EuGH-Urteil zu Energiepreisen: Grundsatzentscheidung stärkt Rechte der Verbraucher und widerspricht dem BGH

Jahrelang zu hohe Beträge für Wärme gezahlt? Nach einer Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs verjähren Rückforderungsansprüche wegen unzulässiger Preisanpassungen nicht mehr pauschal nach drei Jahren. Das EU-Gericht widerspricht damit ausdrücklich der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.

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