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Wohngeld-Falle: Kapitalerträge und Nebenverdienste – sind auch kleine Beträge relevant?

Quelle: Augsburger Allgemeine· vor 53 Min.

Für den Wohngeldanspruch zählen neben dem Haupteinkommen auch Kapitalerträge und Nebeneinkünfte. Gilt das auch, wenn die zusätzlichen Einkommen gering sind?

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