Wohngeld-Falle: Kapitalerträge und Nebenverdienste – sind auch kleine Beträge relevant?
Quelle: Augsburger Allgemeine· vor 53 Min.

Für den Wohngeldanspruch zählen neben dem Haupteinkommen auch Kapitalerträge und Nebeneinkünfte. Gilt das auch, wenn die zusätzlichen Einkommen gering sind?














